Digitalisierte Arbeitsmärkte haben vielfältige Effekte: die Verlagerung der Arbeit auf Maschinen, die Änderung der Qualifikationsprofile, der verstärkte Bedarf an lebenslanger Weiter- sowie Re-Qualifikation und die Segmentierung des Arbeitsmarktes. Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) ermöglichen darüber hinaus Veränderungen in der Arbeitsorganisation, von denen eine, nämlich das Crowdsourcing von Arbeit, in diesem Buch ausführlich beleuchtet werden soll. Dabei werden Tätigkeiten, die ursprünglich durch einzelne VertragspartnerInnen (idR direkt angestellte ArbeitnehmerInnen) erbracht wurden, auf eine größere Anzahl von Personen (die Crowd) ausgelagert. Die Plattformen spielen in diesem Zusammenhang eine sehr wichtige Rolle, indem sie die Verbindung zwischen der Masse potenzieller LeistungserbringerInnen (der Crowd) und den NachfragerInnen dieser Leistungen herstellen. Damit wird eine Just-in-time-Organisation von Arbeit intendiert, die das Risiko unproduktiver Zeiten möglichst auf die Arbeitenden selbst verlagert. Arbeit soll nur dann bezahlt werden, wenn sie tatsächlich geleistet wird. Das führt zu einer Zerschlagung, ja geradezu zu einer Atomisierung bislang durchgängiger Arbeitsverhältnisse. Der Begriff „Gig-Economy“ nimmt Bezug auf die Art und Weise, wie viele MusikerInnen arbeiten, nämlich in Form einzelner Auftritte, den sogenannten Gigs. Er beschreibt eine Wirtschaftsform, die auf kurzfristigen Verträgen basiert und in der Personen mit einem Mix solcher Vertragsverhältnisse ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Auf der Homepage der deutschen Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) findet sich in diesem Sinne eine düstere Beschreibung des Arbeitens in der Wolke:
„Wir schreiben das Jahr 2020. Die Arbeitswelt hat sich gewaltig verändert. Die Menschen sind fast ausschließlich ‚Cloud Worker‘. Festanstellungen gibt es so gut wie gar nicht mehr. Die Unternehmen heuern, je nach Bedarf, ihre Arbeitskräfte über ein virtuelles Netzwerk an. Was mit der IT-Branche begann, betrifft nun nahezu alle Berufsgruppen. Ein Heer von Freelancern kämpft mit weltweiter Konkurrenz um Aufträge. Die Folge: Preisdumping. Heute verdienen die Leute ein Drittel von dem, was noch vor 10 Jahren gezahlt wurde.“
Genannt wird dies „ein Science Fiction über die gigantische Entwertung von Arbeit“. Ein düsteres Szenario … aber ist dem tatsächlich so?
Das Buch möchte einen Beitrag zur Klärung der arbeits- und sozialrechtlichen Fragen betreffend die in der Gig-Economy Arbeitenden leisten. Theoretisch ist das Thema im deutschsprachigen Raum insbesondere durch die Publikation von Benner, Crowdwork – zurück in die Zukunft (2014), und – mit Österreichbezug – dem aktuellen Buch von Warter, Crowdwork (2016), mittlerweile ganz gut aufgearbeitet. Was aber vor allem fehlt, ist eine tiefergehende juristische Untersuchung konkreter Geschäftsmodelle für die österreichische Rechtslage – eine Lücke, die diese Publikation schließen soll. Sie untersucht ganz konkrete Unternehmen beispielhaft für die unterschiedlichen Segmente der Gig-Economy: Uber für den Bereich der Transportdienstleistungen, Foodora für die Essenszustellung, Book a Tiger für haushaltsnahe Dienstleistungen und Clickworker für das virtuelle Crowdwork. Kapitel über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Organisationstrategien für Gewerkschaften, das Datenschutzrecht sowie rechtspolitische Schlussfolgerungen runden das Werk ab. „Arbeit in der Gig-Economy“ bietet damit sowohl eine Handreiche zur Lösung konkreter Rechtsfragen als auch einen wichtigen Beitrag für die weiterführende Diskussion über die Arbeitswelt der Zukunft.
Kapitel 1 – Gig-Economy und Crowdwork - was ist das?
In einem ersten Kapitel gibt Martin Risak einen Überblick über diese „neue“ Form des Arbeitens in der Crowd und Cloud. Es wird die Funktionsweise der Gig-Economy analysiert und aufgezeigt, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit der traditionellen Leistungserbringung im Betrieb des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin bestehen.
Kapitel 2 - Die Ökonomie der Plattform
Mag.a Sylvia Kuba, MMag. Michael Heiling
Im zweiten Kapitel wird ein Überblick über die wichtigsten Plattformen gegeben, die eine Relevanz in Österreich haben und ausgeführt, wie sie funktionieren. Dazu wird geklärt, was überhaupt unter dem Begriff „Plattform“ verstanden werden kann und wie Plattformen, die Arbeit vermitteln, operieren. Dazu arbeiten die AutorInnen zentrale Gemeinsamkeiten heraus, stellen erste empirische Befunde dar und werfen einen Blick auf die ökonomische Performance, die Ausbreitung und die (EigentümerInnen-)Strukturen der Plattformbranche.
Kapitel 3 – (Arbeits-)Rechtliche Aspekte der Gig-Economy
Die Arbeit in der Gig-Economy erscheint auf den ersten Blick unreguliert und bietet wenig Schutz, da es sich – so die weitläufige Ansicht – doch um lauter selbständige LeistungserbringerInnen handelt. Ist dem aber wirklich so? Dieser erste Befund hält einer genaueren rechtlichen Analyse nicht stand. In gar nicht so wenigen Fällen liegen Arbeitsverhältnisse vor, die jedoch weitere Fragen aufwerfen: Wer sind die VertragspartnerInnen? Liegen ein durchgängiges Arbeitsverhältnis oder nur viele kurzfristige Verträge vor? Auch im Falle der Selbständigkeit sind die Arbeitenden nicht gänzlich schutzlos, da sie dann wohl zumeist als „arbeitnehmerInnenähnliche Personen“ zu qualifizieren sind, auf die ein (kleiner) Teil des Arbeitsrechts Anwendung findet.
In diesem Kapitel werden die eingangs geschilderten Arbeitsweisen auf Plattformen mit der österreichischen (Arbeits-)Rechtsordnung konfrontiert. Es wird untersucht, ob das Arbeits(schutz)recht auf diese Anwendung finden kann und wenn ja, wie.
Kapitel 4 – Virtuelles Crowdwork: Clickworker
In den folgenden vier Kapiteln werden konkrete Geschäftsmodelle plattformbasierten Arbeitens dargestellt. Der erste Beitrag untersucht das virtuelle Crowdwork auf der Plattform www.clickworker.de und nimmt insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die faktische Ausgestaltung der Vertragsbeziehung zwischen der Plattform und den ClickworkerInnen unter die Lupe, inwieweit es sich dabei wirklich, wie in den AGB vorgesehen, um Werkverträge oder um andere Formen der Vertragsgestaltung handelt.
Kapitel 5 – Transportdienstleistungen: Uber
Der zweite Beitrag der konkreten Geschäftsmodelle plattformbasierten Arbeitens befasst sich mit den Geschäftspraktiken der Uber-Fahrdienste. Nach der Darstellung der konkreten Abwicklung der Dienstleistung werden die Zulassung der Uber-FahrerInnen und die Uber-FahrerInnen-Richtlinien genauer analysiert und anschließend das Rechtsverhältnis mit den österreichischen Rechtsinstituten, wie Gewerbeordnung, Wettbewerbsrecht und Konsumentenschutz auf seine Rechtskonformität hin untersucht.
Kapitel 6 – Haushaltsnahe Dienstleistungen: Book a Tiger
Der dritte Beitrag der konkreten Geschäftsmodelle plattformbasierten Arbeitens befasst sich mit den haushaltsnahen Dienstleistungen, vermittelt über die Plattform Book a Tiger. Auch hier werden die Geschäftsbedingungen für die „Vermittlung selbstständiger Dienstleister“ und wie sie in die Praxis umgesetzt sind auf ihre Kompatibilität mit der österreichischen (Arbeits-)Rechtsordnung untersucht.
Kapitel 7 – Essenszustellung: foodora
Der Beitrag befasst sich mit dem Essenszusteller Foodora. Nach einer Darstellung des Geschäftsmodells wird das Beschäftigungsmodell von foodora näher beleuchtet und rechtlich qualifiziert. In einem abschließenden Teil werden einzelne Probleme, die bei diesem Beschäftigungsmodell auftreten (können), kurz aus arbeitsrechtlicher Sicht betrachtet.
Kapitel 8 – Betriebsrat und Mitbestimmung in der Plattform-Ökonomie
In diesem Kapitel wird untersucht, ob und – wenn ja – wie betriebliche Interessenvertretung bei plattformbasiertem Arbeiten im Rahmen der österreichischen (Arbeits-)Rechtsordnung möglich erscheint. Insbesondere werden dabei die Mitwirkung beim Crowdsourcing und die Mitwirkung der CrowdworkerInnen in der Plattform untersucht.
Kapitel 9 – Datenschutz in der Gig-Economy
Mag. Dr. Wolfgang Goricnik, Mag. Thomas Riesenecker-Caba
Dieses Kapitel gewährt Einblick in ausgewählte Datenschutz-Probleme in Bezug auf CrowdworkerInnen und entwickelt datenschutzrechtliche Lösungsmöglichkeiten. Dies erfolgt in Form einer getrennten technischen und datenschutzrechtlichen Darstellung. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, ob trotz der Vielgestaltigkeit der plattformbasierten Abwicklung von Dienstleistungen die als überprüfenswert erachteten datenschutzrechtlichen Aspekte der Stellung der CrowdworkerInnen auf grundsätzlich ähnliche Problematiken hinauslaufen – was dafür sprechen würde, dass Crowdwork ein spezifisch datenschutzrechtliches Strukturproblem aufweist.
Kapitel 10 – Sozialversicherung in der Gig-Economy
Mag.a Caroline Krammer, Mag.a Sarah Bruckner
In diesem Kapitel wird das Arbeiten auf Plattformen in Hinblick auf Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung beleuchtet.
Kapitel 11 – Crowdwork mit Auslandsbezug
Da das Arbeiten auf Plattformen eine internationale Dimension hat, weil die Arbeiten insbesondere für CrowdworkerInnen, die virtuell arbeiten, weltweit ausgeschrieben werden, stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden und welches Gericht zuständig ist, wenn ein Sachverhalt in diesem Zusammenhang Auslandsbezug aufweist.
Kapitel 12 – Gewerkschaftliche Organisationsmaßnahmen und alternative Kampfmaßnahmen
So wie die Plattformarbeit seitens der Plattformbetreiber gesehen und rechtlich gewertet wird, ist sie geeignet, die Schutzfunktion des Arbeitsrechts komplett auszuhebeln. In diesem Kapitel wird untersucht, ob und wie gewerkschaftliche Organisationsstrategien und alternative Kampfmaßnahmen zum Ziel eines Schutzes für jene, die dessen bedürfen, führen können.
Kapitel 13 – Rechtsprobleme alternativer Organisationsstrategien
Da die Praktiken der Plattformbetreiber gegenüber ihren CrowdworkerInnen durchaus nicht immer positive Auswirkungen haben – insbesondere macht das Rating (die Bewertung der Dienstleistungen der CrowdworkerInnen) in seiner intransparenten, nicht objektivierten Form Probleme –, wurden bald seitens der Arbeitnehmer-Interessenvertretungen Wege gesucht, umgekehrt im Netz auch Bewertungen der PlattformbetreiberInnen zu ermöglichen. Um hier keine rechtlichen Überraschungen zu erleben, wurde Dr. Majoros mit einem entsprechenden Rechtsgutachten beauftragt, das nun für dieses Buch adaptiert und ausgebaut wurde. Es wird darin vor allem der Frage nachgegangen, inwieweit „naming und shaming“ Haftungsfolgen hervorrufen kann.
Kapitel 14 – Gute Arbeitsbedingungen in der Gig-Economy - was tun?
Univ.-Prof. Dr. Martin Risak, Dr.in Doris Lutz
Die Gig-Economy ist vielfältig, ständig kommen neue Geschäftsmodelle auf – eine Generallösung für alle Fallkonstellationen scheint daher nur schwierig erzielbar. Während die einen Sachverhalte mit herkömmlichen Instrumenten rechtlich gut bewältigt werden können, werfen andere Sachverhalte dagegen komplexe Probleme auf. Vor allem die internationale Dimension und die damit verbundenen Schwierigkeiten der Rechtsdurchsetzung stellen große Herausforderungen dar. Im abschließenden Kapitel wird daher nicht nur eine Bewertung der Ergebnisse vorgenommen, sondern auch ein Ausblick mit konkreten Lösungsvorschlägen zur Schließung von Schutzlücken geboten.
HerausgeberInnen
Univ.-Prof. Dr. Martin Risak ist ao. Universitätsprofessor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien und unter anderem Vorsitzender des Senats II der Gleichbehandlungskommission, National Expert des die Europäische Kommission beratenden European centre of expertise in the field of labour law, employment and labour market policies (ECE), Sprecher des akademischen Mittelbaus an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Mitglied des Redaktionsteams der Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht (ZAS) sowie Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht. Prof. Risak ist Verfasser und Herausgeber zahlreicher Standardwerke zum Arbeitsrecht (zB Arbeitsrecht in Grundzügen, Das Arbeitsrecht – System und Praxiskommentar, Austrian Labour Law) sowie Autor von mehr als 100 Aufsätzen, Buchkapiteln und Entscheidungskommentaren zum österreichischen und europäischen Arbeits- und Sozialrecht sowie der Mediation (siehe https://arbeitsrecht.univie.ac.at/team/risak-martin/publikationen/).
Dr.in Doris Lutz war bis zu ihrer Pensionierung Ende 2016 Arbeitsrechtsexpertin in der Abteilung Sozialpolitik der Arbeiterkammer Wien und zuständig für rechtspolitische und rechtswissenschaftliche Grundlagenarbeit zum Arbeitsrecht mit unter anderem den Schwerpunkten Atypisierung der Arbeitsverträge, ArbeitnehmerInnenbegriff sowie Telearbeit. Weiters war sie technische Beraterin bei den Internationalen Arbeitskonferenzen der ILO.
AutorInnen
Mag.a Sarah Bruckner
Mag.a Sarah Bruckner ist Arbeitslosenversicherungsrechts-Expertin in der Abteilung Arbeitsmarkt und Integration der Arbeiterkammer Wien. Sie ist Mitarbeiterin des Praxiskommentars Arbeitslosenversicherungsrecht von Krapf/Keul (Verlag LexisNexis), Autorin rechtswissenschaftlicher Artikel, arbeitet an rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Positionen mit und berät zu Fragen der Arbeitslosenversicherung.
Mag. Dr. Wolfgang Goricnik, MBL
Mag. Dr. Wolfgang Goricnik, MBL, ist Arbeits- und Datenschutzrechtsexperte der Arbeiterkammer Salzburg und befasst sich unter anderem mit entsprechender rechtspolitischer und rechtswissenschaftlicher Grundlagenarbeit. Er ist Autor zahlreicher Beiträge in rechtswissenschaftlichen Zeitschriften sowie Buchautor, unter anderem Mitherausgeber des Handbuches „Arbeitnehmer-Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle“ (Manz Verlag).
MMag. Michael Heiling
MMag. Michael Heiling ist betriebswirtschaftlicher Experte in der Arbeiterkammer Wien, verfertigt Bilanzanalysen, berät BetriebsrätInnen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, erstellt Branchenanalysen (in den Branchen Versicherungen, IT, Verkehr sowie Metall- und Elektroindustrie), macht interessenpolitische Grundlagenarbeit (im Feld „Zukunft von Wirtschaft, Arbeit und Mitbestimmung“) und bildet Betriebsratsmitglieder in Aufsichtsräten aus.
Mag.a Caroline Krammer
Mag.a Caroline Krammer ist Sozialversicherungsrechts-Expertin in der Abteilung Sozialversicherung der Arbeiterkammer Wien, arbeitet an rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Positionen mit und berät zu Fragen der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung. Außerdem vertritt sie in Sozialrechtssachen vor dem Arbeits- und Sozialgericht sowie dem Oberlandesgericht.
Mag.a Sylvia Kuba
Mag.a Sylvia Kuba ist Expertin für das Thema Crowdwork und Digitalisierung in der Arbeiterkammer Wien. Sie ist zuständig für die Prozessleitung des Themas Digitaler Wandel, Crowdwork, Share Economy, leitet bereichsübergreifende Projekte und ist Mitglied der Redaktion des AK-Blogs blog.arbeit-wirtschaft.at.
Dr.in Doris Lutz
Dr.in Doris Lutz war bis zu ihrer Pensionierung Ende 2016 Arbeitsrechtsexpertin in der Abteilung Sozialpolitik der Arbeiterkammer Wien und zuständig für rechtspolitische und rechtswissenschaftliche Grundlagenarbeit zum Arbeitsrecht mit unter anderem den Schwerpunkten Atypisierung der Arbeitsverträge, ArbeitnehmerInnenbegriff sowie Telearbeit. Weiters war sie technische Beraterin bei den Internationalen Arbeitskonferenzen der ILO.
Dr. Thomas Majoros
Dr. Thomas Majoros ist nach Mitarbeit in mehreren namhaften Rechtsanwaltskanzleien Rechtsanwalt in der Kooperation selbstständiger Rechtsanwälte DMW mit Schwerpunkt individuelles und kollektives Arbeits- und Sozialrecht. Zur Publikations- und Vortragstätigkeit siehehttp://www.dmw-law.at/tm.html
Mag. Thomas Riesenecker-Caba
Mag. Thomas Riesenecker-Caba ist Geschäftsführer der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) in Wien und dort für das Thema „Technikgestaltung und Datenschutz“ verantwortlich. Darüber hinaus berät er seit über 25 Jahren betriebliche Interessenvertretungen bei der Einführung und Gestaltung von Informations- und Kommunikationssystemen.
Univ.-Prof. Dr. Martin Risak
Univ.-Prof. Dr. Martin Risak ist ao. Universitätsprofessor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien und unter anderem Vorsitzender des Senats II der Gleichbehandlungskommission, National Expert des die Europäische Kommission beratenden European centre of expertise in the field of labour law, employment and labour market policies (ECE), Sprecher des akademischen Mittelbaus an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Mitglied des Redaktionsteams der Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht (ZAS) sowie Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht. Prof. Risak ist Verfasser und Herausgeber zahlreicher Standardwerke zum Arbeitsrecht (zB Arbeitsrecht in Grundzügen, Das Arbeitsrecht – System und Praxiskommentar, Austrian Labour Law) sowie Autor von mehr als 100 Aufsätzen, Buchkapiteln und Entscheidungskommentaren zum österreichischen und europäischen Arbeits- und Sozialrecht sowie der Mediation (siehe https://arbeitsrecht.univie.ac.at/team/risak-martin/publikationen/).
Mag. Hannes Schneller
Mag. Hannes Schneller ist Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik der AK Wien. Er befasst sich mit rechtspolitischer und rechtswissenschaftlicher Grundlagenarbeit zum Arbeitsrecht und berät FunktionärInnen und MitarbeiterInnen der Gewerkschaften sowie Betriebsräte. Er ist Lehrbeauftragter der FH Campus Wien und Autor zahlreicher Beiträge zum Arbeits- und Gesellschaftsrecht.
Dr. Johannes Warter
Dr. Johannes Warter, Mitarbeiter der Porsche-Holding Salzburg, hat mit einem Johann-Böhm-Stipendium des ÖGB und im Rahmen eines Förderprogrammes für Dissertationen der AK Oberösterreich zum Thema Crowdwork am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien dissertiert. Diese Dissertation ist unter dem Titel "Crowdwork" 2016 im ÖGB-Verlag erschienen.